dient der operativen Entfernung eines Teils der Leber. Diese Maßnahme kann sowohl bei bösartigen Erkrankungen der Leber (z.B. hepatozelluläres Karzinom) bzw. der Gallenwegsepithelien (cholangiozelluläres Karzinom) oder bei Absiedlungen (Metastasen) anderer
Tumoren notwendig sein als auch bei einigen gutartigen Erkrankungen (z.B. Leberzelladenom, Bandwurmerkrankung, symptomatische Leberzysten).